post Kategorie: Laterale Führung,Sportpolitik post Kommentare deaktiviert für Überraschende Rückkehr zum Sport post9. Mai 2020

In der Corona-Krise hat es Anfang Mai eine Kehrtwende in der Politik gegeben. Demnach sind nun vor allem die Länder für die Ausgestaltung jeweiliger Richtlinien zuständig, auch im Sport.

Für den Sport heißt das bundesweit 16 verschiedene Ausgangslagen, für deren Umsetzung jedoch immer eine Absprache mit der Kommune vor Ort nötig ist (sofern der Landkreis infolge von Neuinfektionen nicht in einen regionalen Lockdown kommt). Die Grundlage für den Sport bildet ein Beschluss der Sportminister-Konferenz zum Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport. Darin werden die (weiter zu entwickelnden) 10 Leitplanken des DOSB (nebenstehend) als „sportfachlicher Rahmen zur Umsetzung“ benannt.

NRW hat überraschend viele Einschränkungen gelockert. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist hier keine Obergrenze für Trainingsgruppen angegeben (Berlin gestattet maximal 8 Personen, Bayern maximal 5 Personen). Stattdessen hat der LSB NRW zwei umfangreiche Papiere mit „Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie“ aufgelegt (beide 4 Seiten lang, beide mit Stand vom 7. Mai 2020, siehe die folgenden Links).

Entsprechend muss der Verein nun noch einige Vorkehrungen treffen, ehe erste Sportangebote outdoor wieder wahrgenommen werden können: Ein Hygienekonzept aufstellen, Sportflächen durch das Sportamt zugewiesen bekommen, Anwesenheitslisten vorbereiten, die pedantisch zu führen sind, und dann konkret Stunden in kleineren Gruppengrößen unter Einhaltung der Corona-Regeln planen. Eine gute Übersicht bietet das Vereins-Informations-, Beratungs- und Schulungssystem (VIBSS) des LSB NRW.

Die Stadt Köln hat bereits Plakate an Bezirkssport-Anlagen ausgehängt, die jedoch auch noch nicht alle Fragen beantworten. Zugleich drohen bei Vergehen gegen die Corona-Schutzverordnung erhebliche Geldbußen für die Organisation und jede*n Teilnehmende*n. Zur Beantwortung kann die DJK Wiking Köln folgende Aussagen treffen:

  1. Wir reden nur über Freiluft-Aktivitäten (zunächst noch kein Sport in Hallen, sondern nur outdoor). Dies steht in der Corona-Schutzverordnung_des Landes NRW vom 11.05.2020, § 9, Sport, Absatz 4. Weitergehend schreibt das NRW-Landesportal, dass bereits ab Montag 11.5.2020 auch Sporthallen und Kursräume VON VEREINEN unter besonderen Auflagen wieder genutzt werden dürfen. Das trifft für die DJK Wiking jedoch nicht zu, da sie keine eigene Sporthalle betreibt.
  2. Um Gruppen planen zu können, müssen für diese zunächst vom Sportamt Sportflächen und Zeiten zugewiesen werden.
  3. Dazu muss der Verein ein Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vorweisen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro (NRW-Corona Schutz-VO, § 18, Absatz 2, Punkt 9). Im Konzept der DJK Wiking werden alle Rahmenbedingungen so klar wie möglich festgelegt:
    1. zunächst nur 5 Personen bei 200 m² Fläche. Bei mehr Platz je eine weitere Person je 40 m² Fläche. Total je Gruppe nicht mehr als 10 Personen.
    2. Abstandsgebot von bis zu 4 Metern (wenigstens 3 m) zwischen den Teilnehmenden. Weiterhin gelten alle sonstigen, bekannten Corona-Hygieneregeln (siehe diesen Beitrag unter djkwiking.com)
    3. Die Übungsleitung trägt die Verantwortung der Organisation, Information, Kontrolle und Dokumentation (Teilnahmelisten führen, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können).
    4. Jede*r Übungsleiter*in muss vor Aufnahme eines Trainings eine Bescheinigung über Kenntnisnahme und Befolgung des Konzepts unterschreiben.

Bei DJK Wiking zunächst kein Sport in Hallen

Bis zu den Sommerferien wird die DJK Wiking mit Sicherheit keine Angebote in geschlossenen Räumen anbieten. Damit folgt der Verein den Empfehlungen aller Sportfachverbände, die auf einer Informationsseite des DOSB gesammelt sind, aber auch den Empfehlungen des Sportamts Köln. Auch die nebenstehende Übersicht aus der Kölnischen Rundschau ist NICHT RICHTIG! Denn gemäß Aussage auf dem Landesportal NRW ist ausdrücklich nur von „Kursräumen/Sporthallen von Sportvereinen“ die Rede.

Zudem würde die Nutzung von Hallen ein noch deutlich erweitertes Hygieneschutzkonzept erfordern, zumal alle Sanitäranlagen im Fall einer Öffnung geschlossen blieben, einschließlich Waschbecken und Toiletten. Die Sporthalle wäre zwischendurch jeweils zu desinfizieren. Daraus folgen weitere Fragen: Wer organisiert das, wer finanziert das, wer führt es durch, was bedeutet das für die Taktung?

Möglicherweise kann die DJK Wiking während gewisser Zeiten den Tartanplatz in Köln-Chorweiler hinter der Heinrich-Böll-Gesamtschule (siehe Foto rechts) und möglicherweise auch den Werferplatz in der dortigen Bezirkssportanlage wieder nutzen.

„Neue Normalität“ auf unbekannte Dauer

Letztlich müssen sich alle darauf einstellen, dass die „neue Normalität“ noch lange anhalten wird. Was die „neuen Freiheiten“ für den Sport in NRW betrifft, ist es (nicht nur) in NRW das gleiche Muster wie bei den Schulen: Ein Konzept wird großartig angekündigt, aber die Verantwortung wird komplett nach unten durchgereicht. Leider ist die Umsetzung bei weitem nicht so einfach wie dies viele Kurzmeldungen suggerieren, und der Verein hat größte Probleme die Mitglieder einzufangen und ihnen zu erklären, welche Regelungen dabei im Detail einzuhalten sind.

Der Eindruck entsteht, dass die Gefahr durch das Corona-Virus eingedämmt, bzw. das Virus bereits „besiegt“ sei. Das hat die Quarks-Redaktion als „Corona-Paradoxon“ dargestellt. Dem ist leider nicht so, da wie die FAZ schreibt, erst die so genannte Herdenimmunität von etwa 70% der Bevölkerung oder die Verfügbarkeit eines Impfstoffes das Ende der Bedrohung durch das Corona-Virus darstellt. Jedoch schwinden offenbar die Geduld die Bevölkerung und ihre Akzeptanz für die Schutzmaßnahmen, die als Einschnitte in Grundrechte wahrgenommen werden.

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